Datenschutz und Schweigepflicht
Alle Therapeut*innen sowie weiteren Mitarbeitenden der Ambulanz unterliegen der Schweigepflicht. Ohne dein/Ihr schriftliches Einverständnis werden keine Informationen weitergegeben. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann im Verlauf der Therapie erbeten werden, wenn die Kontaktaufnahme zu früheren Behandler*innen (Ärztinnen, Psychotherapeuten, Kliniken,...) oder weiteren wichtigen Bezugspersonen (Lehrkräfte, Erzieher*innen) für den Erfolg der Therapie als hilfreich angesehen wird.
Nach ausführlicher Absprache benötigen wir dafür eine Schweigepflichtsentbindung.
Hier können Sie die Informationen zum Datenschutz an unserer Ambulanz einsehen.
Informationen über die ePA
Informieren Sie sich hier gerne über die elektronische Patientenakte (ePA).
Quelle Video: https://www.kbv.de/praxis/digitalisierung/anwendungen/elektronische-patientenakte