Der erste Schritt ist die schriftliche Anmeldung. Dafür wird ein Anmeldeformular ausgefüllt und postalisch an die Ambulanz gesendet:

Zentrum für Psychotherapie für Kinder und Jugendliche (ZPKJ)
Wollweberstraße 1
17489 Greifswald

Sobald die Unterlagen vorliegen und bearbeitet sind, erfolgt eine Rückmeldung zur Terminvereinbarung für ein Erstgespräch. Je nach Auslastung kann es zu Wartezeiten kommen. Wir rufen Sie an, sobald wir Ihnen einen Termin anbieten können.

Ausführliche Informationen zur Anmeldung gibt es hier

Die erste persönliche Begegnung findet im Rahmen der psychotherapeutischen Sprechstunde (Erstgespräch) statt. Diese ist gesetzlich vorgeschrieben und dient der ersten Einschätzung.

In der Sprechstunde wird gemeinsam erarbeitet:

  •  Welche Belastungen bestehen aktuell?
  • Ist eine Psychotherapie grundsätzlich geeignet?
  • Welche weiteren Hilfen könnten sinnvoll sein?
  • Was sind Besonderheiten einer Hochschulambulanz?

Die Sprechstunde ist eine orientierende Phase – ohne Verpflichtung zur anschließenden Behandlung. 


Diese Phase bildet die Brücke zwischen dem ersten Kontakt und einer möglichen Therapie. Sie dient dazu, sich kennenzulernen, Anliegen besser zu verstehen und gemeinsam zu klären, wie eine psychotherapeutische Unterstützung aussehen könnte.

Es können bis zu fünf “Kennenlerngespräche” und bis zu sechs “probatorische Sitzungen” stattfinden. Diese helfen dabei:

  • die Problematik genauer zu verstehen,
  • erste therapeutische Schritte zu planen und
  • zu prüfen, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Je nach Situation können auch Bezugspersonen – zum Beispiel Eltern oder andere enge Begleitpersonen – in einzelne Gespräche einbezogen werden.

In dieser Phase findet zudem eine diagnostische Abklärung statt. Dabei werden die Gespräche teilweise von Masterstudierenden der Psychologie begleitet, die unter fachlicher Anleitung in den diagnostischen und therapeutischen Prozess eingebunden sind. Lesen Sie mehr über die Besonderheiten einer Hochschulambulanz.

Am Ende dieser Phase wird gemeinsam entschieden, ob ein Antrag auf Psychotherapie bei der Krankenkasse gestellt wird. Erst nach Genehmigung durch die Krankenkasse kann die eigentliche Therapie beginnen.


Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse startet die eigentliche Psychotherapie. Die Sitzungen finden in der Regel einmal pro Woche für 50 Min statt. Dauer und Umfang richten sich dabei nach dem individuellen Bedarf und dem vereinbarten Behandlungsziel.

Die Therapie kann aus Einzelgesprächen bestehen, bei Bedarf aber auch Gespräche mit Bezugspersonen einschließen. Je nach Situation kann außerdem eine Zusammenarbeit mit anderen Stellen sinnvoll sein – etwa mit Schulen, Ärzt*innen oder Beratungsstellen. Solche Kontakte erfolgen selbstverständlich nur mit vorheriger Zustimmung.

Während des gesamten Prozesses steht ein geschützter, vertrauensvoller Rahmen im Mittelpunkt. Alle Psychotherapeut*innen und mitwirkenden Studierenden unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Veränderung braucht Zeit und Vertrauen – die psychotherapeutische Begleitung kann dabei ein verlässlicher Wegbegleiter sein.