Leistungen und Kostenabrechnung
Hier finden Sie verschiedene Wege, die Kosten für Ihre Psychotherapie abzurechnen und zu finanzieren.
Psychotherapeutische Leistungen werden in der Regel bereits ab der ersten Sprechstunde abgerechnet – unabhängig davon, ob im Anschluss eine Therapie beginnt. In diesem ersten Termin geht es darum, Ihr Anliegen zu klären und gemeinsam zu prüfen, welche Unterstützung sinnvoll ist.
Sollten Sie während der Behandlungszeit bei uns die Krankenversicherung wechseln, ist es wichtig, dass Sie uns dies zeitnah mitteilen.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für die psychotherapeutische Sprechstunde sowie für die ersten probatorischen Sitzungen. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen und der diagnostischen Einschätzung.
Wenn sich daraus ergibt, dass eine Behandlung sinnvoll ist, kann eine Kurz- oder Langzeittherapie beantragt werden. Der Antrag wird gemeinsam gestellt und in der Regel innerhalb weniger Wochen von der Krankenkasse geprüft. Nach der Bewilligung kann die Therapie beginnen.
Therapien können bei Bedarf verlängert werden, wofür ein weiterer Antrag gestellt wird. Sollte ein Antrag abgelehnt werden, besteht die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Persönliche Daten werden im Antragsverfahren vertraulich und anonymisiert behandelt.
Die Kostenübernahme richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif und kann unterschiedlich geregelt sein. Es ist daher sinnvoll, vorab bei Ihrer Versicherung nachzufragen, ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstattet werden.
Oft ist es notwendig, vor Beginn der Behandlung eine Kostenübernahme zu klären. Wir empfehlen, dies vorab mit Ihrer Versicherung abzustimmen. Bei Bedarf unterstützen wir Sie gerne bei den nächsten Schritten.
Für Beihilfeberechtigte wird ein Teil der Kosten übernommen, der verbleibende Anteil wird üblicherweise durch eine private Versicherung gedeckt.
Die Beantragung erfolgt nach den ersten Sitzungen und orientiert sich am Verfahren der gesetzlichen Krankenversicherung.
Sie haben die Möglichkeit, die Behandlung selbst zu finanzieren. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut:innen (GOP).
Auch als Selbstzahler:in erhalten Sie eine sorgfältige diagnostische Einschätzung und eine individuell abgestimmte Therapieplanung.
In besonderen Situationen können auch andere Institutionen für die Kosten aufkommen, etwa nach Arbeitsunfällen oder bei fehlender Krankenversicherung.
Welche Regelungen im Einzelfall gelten, wird individuell geklärt – dabei unterstützen wir Sie gerne.