Datenschutz und Schweigepflicht

Alle Therapeut*innen sowie weiteren Mitarbeitenden der Ambulanz unterliegen der Schweigepflicht. Ohne dein/Ihr schriftliches Einverständnis werden keine Informationen weitergegeben. Eine Entbindung von der Schweigepflicht kann im Verlauf der Therapie erbeten werden, wenn die Kontaktaufnahme zu früheren Behandler*innen (Ärztinnen, Psychotherapeuten, Kliniken,...) oder weiteren wichtigen Bezugspersonen (Lehrer*innen, Erzieher*innen) für den Erfolg der Therapie als hilfreich angesehen wird.

Nach ausführlicher Absprache benötigen wir dafür eine Schweigepflichtsentbindung .

Hier können Sie die Informationen zum Datenschutz an unserer Ambulanz einsehen.