FAQ

In welchen Fällen können sich Kinder oder ihre Eltern/Bezugspersonen an die Ambulanz wenden ?

Bei Verhaltensauffälligkeiten des Kindes  (Schwierigkeiten im Kontakt mit anderen,aggressives Verhalten, schüchternes Verhalten), emotionalen Problematiken (Angst, Sorgen, Traurigkeit), schulbezogenen Problemen (Schulverweigerung, Angst vor Schule, Mobbing, Konzentrationsproblemen, Lernprobleme).
Hier gibt es einen Überblick über unsere  Behandlungsschwerpunkte

Wie oft kommen psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen vor?

Psychische Erkrankungen sind unter Kinder und Jugendlichen weit verbreitet. Etwa 22%* der Kinder und Jugendlichen in Deutschland zeigen psychische Auffälligkeiten. Am weitesten verbreitet sind dabei Ängste bei 10%* der Kinder und Jugendlichen, Störungen des Sozialverhaltens bei 7,6%*, Depressionen bei 5,4%* und ADHS bei 2,2%*.

Mit einer psychischen Erkrankung bist du/ist ihr Kind also definitiv nicht allein!

In welchen Fällen können sich Kinder ohne ihre Eltern/Sorgeberechtigten an die Ambulanz wenden?

Wenn Jugendliche 15 Jahre oder älter sind, brauchen sie nicht mehr das Einverständnis ihrer Sorgeberechtigten, um eine Psychotherapie zu beantragen und können sicheigenständig an uns wenden.

Du bist noch keine 15 Jahre alt, brauchst Hilfe aber möchtest auf keinen Fall deine Sorgeberechtigten einbeziehen? Melde dich gern trotzdem bei uns und wir versuchen dann gemeinsam eine passende Lösung zu finden.

Welche Kosten kommen auf mich/uns zu?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten eine Psychotherapie zu finanzieren. Ist eine Psychotherapie aufgrund einer anerkannten psychischen Erkrankung notwendig, zahlen diese in der Regel die Krankenkassen. Weitere Optionen der Finanzierung werden hier erläutert.

Was ist, wenn ich zu einem Termin keine Zeit habe/erkranke?

Wenn eine der in der Regel wöchentlich stattfindenden Therapiestunden nicht wahrgenommen werden kann, z.B. aufgrund von Urlaub oder anderen Terminen, sollte dies im Vorhinein rechtzeitig mit dem*der Therapeut*in besprochen werden.

Die abgesprochenen Termine sind jedoch verbindlich und eine regelmäßige Teilnahme an der Therapie ist für den Therapieprozess sehr wichtig. Daher sollten die Termine nur im Notfall abgesagt werden.

Wie lange dauert Psychotherapie/Wie häufig finden Sitzungen statt?

Die Therapiestunden finden in der Regel ein Mal pro Woche statt und dauern 50 Minuten. Die Menge der Stunden richtet sich dabei individuell nach der Schwere der Erkrankung und kann im Verlauf des Therapieprozesses angepasst werden.

Werden Eltern in die Behandlung mit einbezogen?

Ja. In der Psychotherapie mit Kindern und Jugednlichen findet in der Regel jede vierte Sitzung an der Therapiesitzung mit Bezugspersonen statt. Je jünger das Kind ist, desto zentraler ist diese Einbeziehung.

Dabei werden die Bezugspersonen als weitere wichtige Quelle für notwendige Informationen zur Diagnostik genutzt. Außerdem werden auch die Bezugspersonen in die Psychoedukation einbezogen und erhalten Informationen zur Erkrankung. Auch für die Unterstützung bei der Umsetzung neuer erlernter Verhaltensweisen und Techniken ist ein unterstützendes Umfeld besonders wichtig. Wie Bezugspersonen hier helfen können, wird ebenfalls gemeinsam in diesen Stunden besprochen.

Was ist, wenn ich/wir/unser Kind mit der Therapeutin nicht klar kommen?

Eine gute Beziehung zum*zur Therapeut*in ist das A&O für eine erfolgreiche Psychotherapie. Wenn Sie sich/du dich mit dem*der Therapeut*in nicht wohlfühlst, sollte dies unbedingt in der Therapie angesprochen werden. Unsere Therapeut*innen wissen, dass die Chemie zwischen Patient*in und Therapeut*in nicht immer stimmen kann und wie wichtig eine vertrauensvolle Beziehung ist und werden daher sehr dankbar sein, wenn Sie/du das Problem ansprechen/ansprichst und gemeinsam nach einer Lösung gesucht werden kann.

Werden in der Ambulanz auch Medikamente verschrieben?

Nein. Medikamente zur Behandlung psychischer Erkrankungen können in einigen Fällen eine sinnvolle Ergänzung zur Psychotherapie sein. Allerdings dürfen diese Medikamte nur von Ärzt*innen verschrieben werden, z.B. von Kinderärzt*innen oder Psychiater*innen, diese arbeiten jedoch nicht bei uns in der Ambulanz.
Sollten wir in der Therapie den Bedarf an einer medikamentösen Behandlung sehen, sprechen wir diesen in der Therapie an und empfehlen eine Beratung durch entsprechendes ärztliches Personal.

Welche Rechte haben Patient*innen?

Patient*innen haben ein Mitbestimmungsrecht, das Recht auf eine qualitativ hochwertige Psychotherapie, das Einhalten der Schweigepflicht und vieles mehr. In der Broschüre  "Wege zur Psychotherapie" der BPtK ist unter 9. eine ausführlichere Übersicht an Rechten dargestellt.

Außerdem informiert die in Greifswald zuständige Ostdeutsche Psychotherapeutenkammer auf ihrer Internetseite über die Möglichkeiten und Wege, Beschwerde gegen Psychotherapeut*innen einzulegen.

Quellen

* Ravens-Sieberer, U., Wille, N., Bettge, S., & Erhart, M. (2007). Psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland: Ergebnisse aus der BELLA-Studie im Kinder- und Jugendgesundheitssurvey (KiGGS). Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz, 50(5–6), 871–878. https://doi.org/10.1007/s00103-007-0250-6