Kostenübernahme

Verschiedene Wege, die Psychotherapie zu finanzieren

Sollten Sie während der Behandlungszeit bei uns die Krankenversicherung wechseln, ist es wichtig, dass Sie uns dies zeitnah mitteilen.


Gesetzliche Krankenkassen

Gesetzlich Versicherte können einen Antrag auf Kostenübernahme bei ihrer gesetzlichen Krankenversicherung stellen. Diese übernehmen in der Regel die Psychotherapie. Der*die Therapeut*in teilt dazu der entsprechenden Krankenversicherung die Diagnose mit sowie Art und Umfang der geplanten Therapie.

Als Selbstzahler*in oder privat Krankenversicherte*r finden Sie über eine Internetrecherche zahlreiche approbierte Psychotherapeut*innen in Niederlassung ohne „Kassensitz“ (also ohne Abrechnungsgenehmigung mit den gesetzlichen Krankenkassen). Hier können Sie ggf. schneller einen Therapieplatz für Ihr Kind erhalten, als bei Therapierenden/ Einrichtungen mit „Kassensitz“ (Weiterführende Informationen bspw. unter: Selbstzahler und Zusatzversicherungen | therapie.de).

 

Private Krankenkassen

Ob die privaten Krankenkassen die Kosten für eine Psychotherapie erstatten, hängt sehr vom individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab. Patient*innen sollten sich daher direkt bei ihrer Versicherung informieren.

Beihilfe oder Heilfürsorge

Ambulante Psychotherapie ist in der Regel eine Leistung der Beihilfe oder Heilfürsorge. Patient*innen stellen dazu einen Antrag an die entsprechende Stelle.

Eigenleistung

Grundsätzlich ist es auch möglich, die Kosten für eine Psychotherapie selbst zu tragen, wenn eine Kostenübernahme durch die Krankenversicherung nicht gewährleistet oder nicht erwünscht ist.